Konditionen

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Termin

Bitte kommen Sie einige Minuten vor Behandlungsbeginn. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Nicht rechtzeitig annullierte und versäumte Behandlungstermine werden verrechnet.

Honorar

Eine Behandlung dauert in der Regel 50-60 Minuten und beträgt CHF 150.-. Bei der Erstbehandlung werden zusätzlich CHF 25.- für den Befund / Anamnese erhoben. Die Anzahl der Behandlungen ist abhängig von der Art und dem Schweregrad der Beeinträchtigung.

Krankenkasse

Die Therapien werden von den Krankenkassen grösstenteils übernommen, sofern Sie über eine Zusatzversicherung für natürliche Heilmethoden / Komplementärmedizin verfügen. Jede Krankenkasse vergütet Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog.

SUVA Unfallversicherung

Seit März 2016 anerkennt auch die SUVA das EMR Qualitätslabel. Beachten Sie jedoch das die SUVA eine vorgängig Kostengutsprache verlangt. Diese ist durch den Klienten zu beantragen.